Stand: 21. September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an Kursen, Ausfahrten, Reisen und sonstigen Veranstaltungen des Schi-Club Hülben e.V. 1970, soweit für das jeweilige Angebot keine abweichenden Bedingungen angegeben sind. Die konkreten Leistungen, Preise, Termine sowie gegebenenfalls besondere Teilnahme- und Stornierungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung und Buchungsbestätigung.

 

1. Abschluss des Vertrages

  • Die Anmeldung zu den Angeboten des Schi-Club Hülben e.V. 1970 erfolgt über die auf der Vereinswebsite bereitgestellte Online-Anmeldefunktion oder, sofern angeboten, auf anderem angegebenen Weg.
  • Mit dem Absenden der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Buchung ist mit dem Absenden der Anmeldung verbindlich. Eine automatische Buchungsbestätigung wird per E-Mail versendet.
  • Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen oder deren vorherige Einwilligung vorliegen.

 

2. Zahlungen

  1. Die Zahlung der Buchungsgebühr erfolgt per SEPA-Lastschrift auf Grundlage eines vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Der Schi-Club Hülben e.V. 1970 zieht den fälligen Betrag entsprechend den bei der Buchung angegebenen Zahlungsinformationen ein.
  2. Falls keine SEPA-Lastschrifft möglich ist, muss der ausstehende Betrag selbstständig an das angegebene Konto des Schi-Club Hülben e.V. überwiesen werden. Die Buchung ist in diesem Fall erst nach Eingang des Gelds auf dem Konto abgeschlossen.

 

3. Leistungen

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Website des Schi-Club Hülben e.V. 1970 sowie aus einer gegebenenfalls versendeten Buchungsbestätigung.
  2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsschluss erforderlich werden und den Gesamtcharakter des gebuchten Angebots nicht wesentlich verändern.
  3. Werden einzelne Leistungen vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, sofern der Schi-Club Hülben e.V. 1970 die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat und keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
  4. Bei Wintersportangeboten sind Skipässe grundsätzlich von einer Erstattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests, sofern keine abweichenden Bedingungen des jeweiligen Skipassanbieters gelten.

 

4. Leistungs- und Preisänderung

Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet. Soweit zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mindestens vier Monate liegen und sich in dieser Zeit unvorhersehbare Kostensteigerungen (Benzinpreise, Straßengebühren o.ä.) ergeben, ist der Schiclub Hülben e.V. berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises unter konkreter Darlegung der Kostensteigerung zu verlangen. Diese Berechnung zur Preisanpassung / Kostensteigerung gilt bei Kostenerhöhung bis zum 21. Tag vor Reiseantritt und wird dem Kunden unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

 

5. Rücktritt

  1. Teilnehmer können ihre Buchung schriftlich oder im Buchungstool gegenüber dem Schi-Club Hülben e.V. 1970 stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Verein.
  2. Für die Stornierung gelten die beim jeweiligen Angebot angegebenen Stornierungsbedingungen. Diese können insbesondere unterschiedliche Stornierungsfristen und Stornierungskosten vorsehen.
  3. Der Schi-Club Hülben e.V. 1970 behält sich vor, Angebote aus wichtigen Gründen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Umständen, die eine Durchführung verhindern, abzusagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
  4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

6. Foto und Videoaufnahmen

  • Mit der Anmeldung willigst du ein, dass der Schi-Club Hülben e.V. auf allen Fahrten entstandenes Video- und Fotomaterial, auf dem du abgebildet bist, verwenden, bearbeiten und veröffentlichen darf. Dies umfasst die Social-Media-Kanäle, die Webseite, alle Printprodukte sowie die Verwendung bei Veranstaltungen.
  • Selbstverständlich wird Bild- und Videomaterial, das in die Intimsphäre eingreift oder in sonstiger Weise kompromittierend ist, nicht verwendet.
  • Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wenn du nicht einwilligen möchtest, kannst du dies bei der Anmeldung angeben. Daraus entstehen dir keine Nachteile für die Teilnahme am Angebot.

 

7. Aufsichtspflicht und Betreuung

Tritt ein/e Minderjährige/r ein Angebot ohne ausgewiesene Betreuung durch den Verein an, so bleibt die Aufsichtspflicht stets beim Erziehungsberechtigten, oder bei einer durch diesen selbständig ausgewählten Betreuungsperson.

Tritt ein/e Minderjährige/r ein Angebot mit ausgewiesener Betreuung durch den Verein an, so bleibt die Aufsichtspflicht während der privaten An- und Abreise stets beim Erziehungsberechtigten. Durch den Abschluss des Vertrages übertragen die Erziehungsberechtigten dabei die Aufsichtspflicht über ihr Kind, während der ausgewiesenen Betreuungszeiten an den Veranstalter. Der Veranstalter delegiert die Aufsichtspflicht an das Betreuungsteam. Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind darauf hinzuweisen, dass es den Anordnungen des Betreuungsteams Folge zu leisten hat. Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen kann der/die Teilnehmer/in von der Reise ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall haben die Erziehungsberechtigten ihr Kind umgehend am Reiseort abzuholen, bzw. die Kosten für den Rücktransport (ggf. mit einer Begleitperson) zu tragen.

Bei außergewöhnlichen Erkrankungen, Behinderungen, besonderem Betreuungsbedarf des Kindes/Jugendlichen muss der Reiseveranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn schriftlich darüber informiert werden. Da eine Einzelbetreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, behält sich der Reiseveranstalter in diesen Fällen das Recht vor, eine von den Erziehungsberechtigten mit der Betreuung vor Ort beauftragten Person zu verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.

 

8. Haftung

  • Der Schi-Club Hülben e.V. 1970 haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung und bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  • Der Verein haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung, soweit diese auf höherer Gewalt oder sonstigen Umständen beruht, die der Verein nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

9. Beförderung

  • Bei Angeboten, die eine Beförderung beinhalten, erfolgt diese entweder durch den Schi-Club Hülben e.V. 1970 oder durch beauftragte Beförderungsunternehmen.
  • Sofern die Beförderung durch ein externes Unternehmen erfolgt, gelten ergänzend dessen Beförderungsbedingungen und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Teilnehmer sind für ihr Gepäck und ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere beim Ein- und Aussteigen sowie beim Umsteigen. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Verein nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Besondere Anforderungen an die Beförderung, beispielsweise hinsichtlich mitgeführter Sportausrüstung, sind den jeweiligen Angebotsinformationen zu entnehmen.

 

10. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen

  1. Beanstandungen und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Vereinsangebot können dem Schi-Club Hülben e.V. 1970 schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
  2. Für die Geltendmachung und Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags zwischen dem Teilnehmer und dem Schi-Club Hülben e.V. 1970.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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