Bei minderjährigen Teilnehmern kommt ein Vertrag nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zustande.
Der ausstehende Betrag muss selbstständig an das angegebene Konto des Schiclub Hülben e.V. überwiesen werden. Die Buchung ist erst nach Eingang des Gelds auf dem Konto abgeschlossen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Reisebestätigung. Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder trotz der bestehenden Möglichkeit nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Skipässe können grundsätzlich nicht anteilig erstattet werden, auch nicht mit Attest.
Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet. Soweit zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mindestens vier Monate liegen und sich in dieser Zeit unvorhersehbare Kostensteigerungen (Benzinpreise, Straßengebühren o.ä.) ergeben, ist der Schiclub Hülben e.V. berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises unter konkreter Darlegung der Kostensteigerung zu verlangen. Diese Berechnung zur Preisanpassung / Kostensteigerung gilt bei Kostenerhöhung bis zum 21. Tag vor Reiseantritt und wird dem Kunden unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten; der Rücktritt muss zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. In diesem Fall, wie auch im Falle des Nichtantretens der Reise kann der Schiclub Hülben e.V. eine angemessene Entschädigung verlangen.
Mit der Anmeldung erlaubst du dem Schiclub Hülben e.V., auf allen Fahrten entstandenes Video- und Fotomaterial zu verwenden, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Dies umfasst die Social Media Kanäle, die Webseite, alle Printprodukte, sowie das zeigen auf Veranstaltungen. Selbstverständlich wird Datenmaterial, das in die Intimsphäre eingreift oder in sonstiger Weise kompromittierend ist, nicht verwendet. Solltest du nicht damit einverstanden sein, gebe dies bitte schriftlich vor Fahrtantritt bekannt.
Durch den Abschluss des Reisevertrages übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht über ihr Kind an den Veranstalter. Der Veranstalter delegiert die Aufsichtspflicht an das
Betreuungsteam. Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind darauf hinzuweisen, dass es den Anordnungen des Betreuungsteams Folge zu leisten hat.
Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen kann der/die Teilnehmer/in von der Reise ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall haben die Erziehungsberechtigten ihr Kind umgehend am Reiseort
abzuholen, bzw. die Kosten für den Rücktransport (ggf. mit einer Begleitperson) zu tragen.
Bei außergewöhnlichen Erkrankungen, Behinderungen, besonderem Betreuungsbedarf des Kindes/Jugendlichen muss der Reiseveranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn schriftlich darüber informiert werden. Da
eine Einzelbetreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, behält sich der Reiseveranstalter in diesen Fällen das Recht vor, eine von den Erziehungsberechtigten mit der Betreuung vor Ort
beauftragten Person zu verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen d) das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Orts- und Landesüblichkeit des jeweiligen Reisezieles. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen.
Die Beförderung der Teilnehmer wird je nach Veranstaltung Privat oder von Omnibusbetrieben durchgeführt. Der Omnibusbetrieb ist Inhaber einer Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Der Veranstalter haftet nicht für das Gepäck der Kunden. Das Gepäck ist vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb eines Monates nach Beendigung der Reise schriftlich beim Schiclub Hülben e.V. geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem eigenen Verschulden des Reisenden zuzurechnen war.
Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge.