Bei minderjährigen Teilnehmern kommt ein Vertrag nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zustande.
Der ausstehende Betrag muss selbstständig beglichen werden. Die Buchung ist erst nach Eingang des Geldes abgeschlossen.
Änderungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet. Soweit zwischen Vertragsschluss und Beginn mindestens vier Monate liegen und sich in dieser Zeit unvorhersehbare Kostensteigerungen (Benzinpreise, Straßengebühren o.ä.) ergeben, ist der Schiclub Hülben e.V. berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises unter konkreter Darlegung der Kostensteigerung zu verlangen. Diese Berechnung zur Preisanpassung / Kostensteigerung gilt bei Kostenerhöhung bis zum 21. Tag vor Beginn und wird dem Kunden unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten; der Rücktritt sollte zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. In diesem Fall kann der Schiclub Hülben e.V. eine angemessene Entschädigung verlangen.
Mit der Anmeldung erlaubst du dem Schiclub Hülben e.V., auf allen Fahrten und Veranstaltungen entstandenes Video- und Fotomaterial abzuspeichern, zu verwenden, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Dies umfasst die Social Media Kanäle, die Webseite, alle (Print-)Publikationen, sowie das zeigen auf Veranstaltungen und sonstige Verwendungen. Selbstverständlich wird Datenmaterial, das in die Intimsphäre eingreift oder in sonstiger Weise kompromittierend ist, nicht verwendet. Solltest du nicht damit einverstanden sein, gebe dies bitte schriftlich vor Fahrtantritt bekannt.
Durch den Abschluss des Vertrages für einen Minderjährigen, dessen Erziehungsberechtigten nicht an der Veranstaltung teilnehmen, übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht über ihr Kind an den Veranstalter. Der Veranstalter delegiert die Aufsichtspflicht an das Betreuungsteam. Während der Veranstaltung wird der Minderjährige teilweise ohne direkte Beaufsichtigung, durch die Betreuer sein. Zu jeder Zeit haben sich alle an die Regeln des gesetzlichen Jugendschutzes zu halten.
Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind darauf hinzuweisen, dass es den Anordnungen des Betreuungsteams Folge zu leisten hat.
Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen kann der/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall haben die Erziehungsberechtigten ihr Kind umgehend am
Veranstaltungsort abzuholen, bzw. die Kosten für den Rücktransport (ggf. mit einer Begleitperson) zu tragen.
Bei außergewöhnlichen Erkrankungen, Behinderungen, besonderem Betreuungsbedarf des Kindes/Jugendlichen muss der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn schriftlich darüber informiert werden. Da eine
Einzelbetreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, behält sich der Reiseveranstalter in diesen Fällen das Recht vor, eine von den Erziehungsberechtigten mit der Betreuung vor Ort beauftragten
Person zu verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb eines Monates nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich beim Schiclub Hülben e.V. geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem eigenen Verschulden des Teilnehmers zuzurechnen war.
Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.